In der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es:
„Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit“. Dieser Verfassungsauftrag ist sowohl Anspruch als auch Einladung an die Eltern, sich für ihre Kinder in der Schule zu engagieren. Wenn sich Eltern aktiv am Schulleben beteiligen und ihr Recht auf Mitwirkung wahrnehmen, trägt dies zu einem guten Schulklima und auch zum Schulerfolg ihrer Kinder bei.
Folgende Schulgremien bieten die Möglichkeit der Mitwirkung:
Die Klassenpflegschaft
Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier erhalten sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alle Angelegenheiten, die die Klasse ihres Kindes betreffen. Die Klassenpflegschaft berät und beschließt spezifische Klassenangelegenheiten, ist hierbei allerdings an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.
Die Klassenpflegschaft wählt in ihrer ersten Sitzung zum Schuljahresbeginn eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Diese bilden die Klassenvertretung in der Schulpflegschaft und können mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teilnehmen.
Die Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft setzt sich aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden zusammen. An den Sitzungen nehmen auch die Stellvertreter/innen, die Schulleitung sowie die Leiterin des OGS-Teams mit beratender Stimme teil.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie berät und stimmt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule ab und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Soweit möglich sollen Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, zuvor in der Schulpflegschaft beraten werden.
Aus ihrer Mitte wählt die Schulpflegschaft eine/n Vorsitzende/n und eine/e Stellvertreter/in.
Aufgaben der/des Schulpflegschaftsvorsitzenden:
– Einladung zur Sitzung der Schulpflegschaft
– Festlegung der Tagesordnung
– Vertretung der Eltern in der Schulkonferenz und gegenüber der Schulleitung
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. In der Grundschule gehören ihr die gewählten Elternvertreter/innen und Vertreter/innen der Lehrkräfte zu gleichen Teilen an. Die Schulleitung führt den Vorsitz (ohne Stimmrecht). Nur bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum der Schulleitung.
Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und
Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen, z.B. Erlass einer Schulordnung, Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit, etc.
Wichtig:
Wer als Vorsitzende oder Vorsitzender eines Elterngremiums nach außen auftritt, kann nicht für die Schule sprechen!
Die Schule wird nach außen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht ausschließlich durch die Schulleiterin oder den Schulleiter vertreten. Sie oder er ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.
Quelle: Schulministerium NRW